Montenegro Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Andere EU-Länder Nein Ja Nein
Schweiz Nein Ja Nein
Österreich Nein Ja Nein
Deutschland Nein Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. 

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen bei Einreise mit einem Reisepass:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Visaarten und -kosten

Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.

Gültigkeitsdauer

Kurzzeitvisa (einmalige, zweimalige und mehrmalige Einreise) berechtigen insgesamt zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr. Visa zur mehrmaligen Einreise sind 1 Jahr lang ab der ersten Einreise gültig.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Touristenreisen:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto in Farbe 3,5 X 3,5 cm.
(c) Reisepass, der bei Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung oder Berechtigungsscheine der Krankenkasse.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Buchungsbestätigung der Hin- und Rückreise.
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).
(i) Gebühr (keine Barzahlung).
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Privatreisen/Geschäftsreisen zusätzlich:
(k) Vom jeweiligen Gemeindeamt/Gericht beglaubigte Einladung der jeweiligen Kontaktperson/des Geschäftspartners in Montenegro.

Bearbeitungszeit

1-2 Wochen.

Aufenthaltsgenehmigung

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Republik Montenegro müssen Ausländer, die ohne Visum einreisen dürfen, im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Weitere Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem ist ein EU-Heimtierausweis (pet pass) notwendig, in dem die Kennzeichnung des Tieres durch einen implantierten Microchip oder eine Tätowierung nachgewiesen ist. Eine ebenfalls geforderte Tollwutimpfung (Nachweis) muss mindestens 15 Tage und längstens 6 Monate vor Abreise erfolgt sein.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.